Allgemeine Zahlungs- und Lieferungsbedingungen

1 . Allgemeines

Mit der Auftragserteilung erkennt der Besteller die nachstehenden Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen an, die auch bei künftigen Bestellungen, Ersatzlieferungen und Reparaturaufträgen - auch ohne ausdrückliche Bezugnahme - gelten. Abweichende Bedingungen bedürfen der besonderen schriftlichen Vereinbarung. Alle Vereinbarungen, insbesondere mündliche Abmachungen, mit Beauftragten unserer Firma bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

2. Angebot, Annahme und Lieferfrist

Unsere Angebote sind freibleibend. Sofern wir uns auf Wunsch des Bestellers durch eine ausdrückliche Erklärung an das Angebot binden, gilt die Bindung nicht über einen Zeitraum von 4 Monaten hinaus. Änderungen in der Ausführung angebotener Geräte behalten wir uns im Zuge der ständigen Weiterentwicklung vor. Kostenvoranschläge, Angebote, Zeichnungen und Prospekte mit allen Drucksachen und Unterlagen dürfen Dritten, insbesondere Konkurrenzfirmen, nicht zugänglich gemacht werden. Wir behalten das Urheberrecht an ihnen und das Eigentum, auch wenn uns der Auftrag nicht erteilt wird. Bestellungen sind für uns erst nach erteilter Bestätigung, die auch durch Ausführung oder Rechnungsstellung erfolgen kann, bindend.

Die Lieferzeit ist nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verbindlich. Auch wenn ihre Einhaltung verbindlich zugesagt wird, gilt sie vorbehaltlich unvorhergesehener Hindernisse, Betriebsstörungen im Herstellerwerk oder bei Unterlieferern - verursacht z.B. durch Werkstoffmangel, Stromsperren, Streik, Mangel an Arbeitskräften und sonstigen Ereignissen höherer Gewalt. Die Lieferfrist wird im Falle solcher Hindernisse oder ähnlicher Ereignisse angemessen verlängert bzw. wird der Liefertermin entsprechend hinausgeschoben; sonstige Rechte des Käufers bestehen nicht. Das gleiche tritt ein, wenn behördliche und sonstige für die Ausführung von Lieferungen erforderliche Genehmigungen Dritter und Unterlagen oder für die Ausführung der Lieferung erforderlichen Angaben des Käufers nicht rechtzeitig eingehen, ebenso bei nachträglicher Änderung der Bestellung. Für den Fall solcher unvorhergesehener Hindernisse, die erheblich auf unseren Betrieb einwirken, und für den Fall nachträglich sich herausstellender Unmöglichkeiten der Ausführung steht uns das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Käufers sind in jedem Fall ausgeschlossen. Unsere rechtzeitige Lieferung setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Käufers voraus. Eine evtl. Wohnsitzänderung des Käufers ist dem Lieferer unverzüglich durch Einschreibebrief anzuzeigen.

3. Abnahme und Abnahmeverzug

Nimmt der Besteller die Ware ohne hinreichenden Grund nicht an, so gerät der Besteller in Abnahmeverzug. Nach fruchtlosem Ablauf einer von uns gesetzten angemessen Frist, haben wir das Recht,

a) für die eigene Lagerung 1/2% der Bruttoauftragssumme für jeden Monat zu berechnen oder

b) die Lagerung an einem vom Besteller zu benennenden Ort gegen Ersatz der Lagerungs- und Umschlagkosten sowie der Transportkosten vorzunehmen oder

c) anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und den Besteller später zu beliefern oder

d) vom Vertrag zurückzutreten

Unberührt bleiben davon unsere Rechte nach Fristsetzung vom Vertrag zurück zu treten oder Schadensersatz zu verlangen. Im Rahmen einer Schadensersatzforderung können wir 20% des vereinbarten Preises ohne Mehrwertsteuer als Entschädigung ohne Nachweis fordern, sofern nicht nachweislich kein, oder ein wesentlich geringer Schaden entstanden ist.

Die Geltendmachung eines tatsächlichen früheren Schadens bleibt vorbehalten. Der Besteller ist gehalten, Teillieferungen
(Vorablieferungen ) anzunehmen, soweit dies zumutbar ist.

4. Preise, Zahlung, Verpackung und Versand

Unsere Preise geltend entsprechend den Lieferbedingungen der Herstellerfirmen.

Erfolgt zwischen der Abgabe des Angebots, bzw. der Annahme der Bestellung und ihrer Ausführung eine Erhöhung der Löhne, der Gestehungskosten, der Steuern und sonstiger Abgaben, sind wir berechtigt die Lieferung zu der am Tage der Ausführung allgemein gültigen Preisen vorzunehmen.

Die Gefahr geht mit Absendung auf den Besteller über. Versicherungen gegen Transportschäden erfolgen nur auf Anordnung und auf Kosten des Bestellers. Hilfskräfte müssen zum Abladen und zum Hereintransportieren gestellt werden.

Zahlung erfolgt nach Vereinbarung. Bei verspäteter Zahlung berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 5% Zinsen per anno über dem Basiszinssatz. Diese sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn mit der Belastung mit einem höheren Zinssatz oder der Besteller eine geringere Belastung nachweist. Jede Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrecht des Bestellers gegenüber unseren Forderungen und Ansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Ansprüche sind rechtskräftig festgestellt, oder von uns anerkannt. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen und nach angemessener Frist vom Abschluss zurück zu treten oder wegen Nichterfüllung Schadensersatz zu verlangen. In diesen Fällen können wir außerdem die Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware untersagen.

5. Rücktrittsrecht

Wird nach Abschluss des Kaufvertrages bekannt, dass der Besteller sich in einer ungünstigen Vermögenslage befindet, so können wir Sicherheit für die Gegenleistung verlangen und unter Anrechnung der von uns vorgenommenen Aufwendungen vom Vertrag zurücktreten.

6. Gewährleistung und Haftung

Ansprüche des Bestellers wegen Sachmängeln verjähren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen innerhalb von zwei Jahren ab Ablieferung des Kaufgegenstandes, bei gebrauchten Gegenständen innerhalb eines Jahres seit Ablieferung - bezogen auf die Absendung der Anzeige. Sachmängel müssen gegenüber uns gerügt werden, ansonsten sind wir von der Mängelhaftung befreit. Hiervon abweichend gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr bzw. - bei entsprechender Vereinbarung - eine sofortige Verjährung nach Übergabe, wenn der Besteller eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich - rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmen ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit handelt. Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme der Garantie für die Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche unberührt. Ist der Liefergegenstand mangelhaft, hat der Besteller folgende Rechte:

Wir sind zur Nacherfüllung verpflichtet und werden diese nach eigener Wahl durch Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Ware erbringen. Schlägt die Nachbesserung fehl, so ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten oder den Kaufpreis zu mindern. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn die Pflichtverletzung unserseits nur unerheblich ist. Die Mängelhaftung erstreckt sich nicht auf natürliche Abnutzung, Transportschäden, vorsätzlich oder fahrlässige Beschädigungen, Anschluss an falsche Netzspannung und Verunreinigung der Geräte sowie Schäden, die durch Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung entstehen. Die Gewährleistung entfällt, wenn werksfremde ohne unsere schriftliche Genehmigung Reparaturarbeiten vornehmen oder Teile fremder Herkunft einbauen.

7. Haftung auf Schadensersatz

Bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf eine fahrlässige Pflichtverletzung unsererseits oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Für sonstige Schäden gilt Folgendes:

Für Schäden, die auf einer grobfahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Für Schäden, die auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten in Folge leichter Fahrlässigkeit unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen, ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden bis zu maximal dem doppelten Wert des Liefergegenstandes begrenzt.

Schadensersatzansprüche für sonstige Schäden bei der Verletzung von Nebenpflichten — oder nicht wesentlichen Pflichten im Falle leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen.

Schadensersatzansprüche aus Verzug, die auf einfache Fahrlässigkeit beruhen, sind ausgeschlossen; die gesetzlichen Rechte des Bestellers nach Ablauf von einer angemessenen Nachfrist bleiben unberührt. Die Haftungsausschlüsse und

Beschränkungen gelten nicht, sofern hier ein Mangel arglistig verschwiegen wurde oder wie eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben. Der Anspruch des Bestellers auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen anstelle des Schadensersatzes statt der Leistungen bleiben unberührt.

8. Eigentumsvorbehalt

Die verkauften Gegenstände und Anlagen bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher aus diesem Vertrag gegen den Besteller zustehender Ansprüche. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen auch bestehen für alle Forderungen, die uns gegenüber dem Besteller in Zusammenhang mit den Kaufgegenstand, z.B. aufgrund von Reparaturen oder Ersatzlieferungen sowie sonstiger Leistungen nachträglich zustehen. Dieses gilt nicht, wenn die Reparatur durch den Werkunternehmer unzumutbar verzögert wird oder fehlgeschlagen ist. Bis zur Erfüllung unserer vorgenannten Ansprüche dürfen die Gegenstände nicht weiterveräußert, vermietet, verleihen, bzw. verschenkt und auch nicht bei Dritten in Reparatur gegeben werden. Ebenso sind Sicherungsübereignungen und Verpfändungen untersagt. Ist der Besteller Händler ( Wiederverkäufer) ist ihm die Weiterveräußerung im gewöhnlichen Geschäftsgang unter der Voraussetzung gestattet, dass die Forderung aus dem Weiterverkauf gegenüber seinem Abnehmer oder Dritten einschließlich sämtlicher Nebenrechte in Höhe unseres Rechnungswertes bereits jetzt an uns abgetreten werden. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts ist der Besteller zum Besitz und Gebrauch des Kaufgegenstandes berechtigt, solange er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nachkommt und sich nicht im Zahlungsverzug befindet. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach und haben wir deshalb den Rücktritt vom Vertrag erklärt, können wir den Kaufgegenstand vom Besteller herausverlangen und nach Androhungen mit angemessener Frist den Kaufgegenstand unter Verrechnung auf den Kaufpreis durch freihändigen Verkauf bestmöglich verwerten. Sämtliche Kosten der Rücknahme und Verwertung des Kaufgegenstandes trägt der Besteller. Bei Zugriff von Dritten, insbesondere bei Pfändung des Kaufgegenstandes oder Ausübung des Unternehmerpfandrechts einer Werkstatt, hat der Besteller uns sofort schriftlich Mitteilung zu machen, den Dritten unverzüglich auf den Eigentumsvorbehalt unsererseits hinzuweisen. Der Besteller trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs und zu einer Widerbeschaffung des Kaufgegenstandes aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht von Dritten eingezogen werden können. Der Besteller hat die Pflicht, den Kaufgegenstand während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes in ordnungsgemäßem Zustand zu halten, sowie alle vorgesehenen Wartungsarbeiten und erforderlichen Instandsetzungen unverzüglich von uns ausführen zu lassen. Wir verpflichten uns, auf Verlangen des Bestellers, die uns zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20% übersteigt. Der Besteller erklärt schon jetzt sein Einverständnis damit, dass wir im Falle seines Zahlungsverzuges die Vorbehaltsware aus seiner Obhut wegnehmen.

9. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Handelsregistereintragung

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Wendlingen am Neckar. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten, auch bei Wechselklagen, ist die Klage bei Amtsgericht Nürtingen zu erheben, bei Streitwerten über zehntausend Deutsche Mark beim Landgericht Stuttgart, Der Lieferer ist berechtigt auch am Hauptsitz des Käufers zu klagen.

Die Firma ist eingetragen beim Amtsgericht Nürtingen, Inh. Gilbert Esslinger.

10. Rechtsordnung und Unwirksamkeit des Vertrages

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des europäischen Kaufrechts. Die Verbindlichkeit der vorstehenden Lieferbedingungen wird durch die Unwirksamkeit einzelner Punkte nicht berührt.

Einkaufs- und Empfangsbedingungen des Bestellers, die mit uns in Widerspruch stehen sind für uns unverbindlich, auch wenn sie der Bestellung zugrunde gelegt werden und wir ihrem Inhalt nicht ausdrücklich widersprochen haben.

Ist der Besteller damit einverstanden, steht ihm das Recht zu, binnen acht Tagen nach Eingang der Auftragsbestätigungen Einwendungen zu erheben.

Sollten einzelnen Positionen des Vertrages unwirksam sein, so verpflichten sich die Parteien vielmehr in einem derartigen Fall eine wirksame oder durchführbare Bestimmung an die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren zu setzen, die dem Geist und dem Zweck der zu ersetzenden Bestimmung soweit wie möglich entspricht. Das selbe gilt für etwaige Lücken im Vertrag.

(Wendlingen, den 29.06.2002)